Schweizerischer Hebammenverband Sektion beider Basel
Für Eltern
Für die Hebamme

Freipraktizierende Hebammen (FPH)

Die Gruppe der FPH fasst die Kolleginnen zusammen, die auf selbständiger Basis ihre Hebammentätigkeit ausüben. Die FP-Hebammen treffen sich jährlich zu 6 Sitzungen à 2 Std, abwechslungsweise in der Stadt oder auf dem Land.

Ziel der Sitzungen ist der berufliche Austausch, die Gewährleistung des Informationsflusses  vom Zentralvorstand via Vorstand zur Basis und zurück, das Festlegen von sektionseigenen Kriterien zur Qualitätssicherung, die Gründung von Qualitätszirkeln  und die Betreuung der Homepage/Hebammensuche . Anstehende aktuelle Anliegen werden an Arbeitsgruppen delegiert, welche  dann Lösungsvorschläge an einer nächsten Sitzung vorstellen.

Bedingungen um auf die Liste der FPHs der Sektion BS/BL und der Homepage zu kommen sind:

  • aktives Mitglied im Schweizerischen Hebammenverband und in der Sektion
  • kantonale Berufsbewilligung
  • Konkordatsnummer des KK-Verbandes santésuisse
  • Rechnungsstellung nach offiziellem KK-Tarif
  • Regelmässige Weiterbildung* und deren  fristgerechter Nachweis
  • Coaching gemäss Erklärung bei Einführung
  • sofortige Meldung bei Mutationen ( Adresse, Angebot) an die zuständige Person
  • Teilnahme an den FPH-Sitzungen oder sonstiges Engagement im Verband
  • Fristgerechtes Einreichen der Statistik und Einbezahlen der Beiträge**

Ergänzungen zu:
* Laut Gesundheitsgesetz (§18, Abs.3) muss sich die FP-Hebamme in BS während mind. 3 Tagen weiterbilden.
 In Baselland(§ 21, Abs. 1 -3): die Hebamme hat sich obligatorisch weiterzubilden…
( keine genauen Angaben)
Gerechtigkeitshalber entscheiden wir eine obligatorische Weiterbildung von 3 Tagen für BS und BL.
Laut SHV ist ein Weiterbildungstag 6 Std à 50 min (300 min).
So können auch Kurzweiterbildungen berechnet werden.
** Beiträge:
Wer an mehr als 2 Sitzungen teilnimmt oder sich im Verband engagiert :Fr.  50.-
Wer nur an 1 oder 2 Sitzungen teilnimmt :                                               Fr. 150.-
Wer nie teilnimmt oder sich auch sonst nicht engagiert:                          Fr. 500.-
Die Beiträge werden rückwirkend Ende Jahr erhoben, die Kopien der Weiterbildungen sind mit der Anmeldung für die Liste an die zuständige Person zu schicken.

Zusatzbedingungen für die Homepage:

Jede Hebamme bezahlt einen einmaligen Beitrittsbetrag, (s. FPH-Protokoll vom 11.Februar 2009)
In den darauffolgenden Jahren wird wie bis anhin für die Liste abgerechnet.

 

Start als freipraktizierende Hebamme?

dann melde Dich bei Franziska Zumbrunn :
info[at]gebaeren[dot]ch
Sie gibt Dir die nötigen Informationen zum Start in die Freiberuflichkeit.

Nach Erhalt der Berufsbewilligung schickst Du eine Kopie davon an die Co-Präsidentin Regina Burkhardt Eglin:
gina99[at]yahoo[dot]de
Sie meldet Dich weiter an die Veranwortliche Sitzungsleitung, Statistik und Homepage.

Um auf die Homepage augenommen zu werden, meldest Du Dich bei: info[at]baslerhebamme[dot]ch