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Gutscheine Familienentlastung SRK Baselland
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Bezugsmöglichkeiten diverser Broschüren
Folgende Broschüren können bezogen werden:
- Ernährung im 1. Lebensjahr (Sprachen D, F, I, E)
- Bewegungstipps für Kinder mit den Eltern 0-9 Monate (Sprachen: D bei allen Bezugsstellen/ F, I, E nur Geschäftsstelle und Matthea)
- Schütteltrauma (nur D)
- Flyer der Mütter-/Väterberatung
Bezugsstellen:
Geschäftsstelle, 4425 Titterten, Tel 079 754 44 80 oder info@baslerhebamme.ch.www498.your-server.de
Geburtshaus Mattea, Klybeckstrasse 64/70, 4057 Basel Tel 061 666 67 90 oder mail@matthea.ch
Landhebammenpraxis Sissach, Neumattstrasse 6, 4450 Sissach Tel 079 615 71 03 oder burkhardt.barbara@bluewin.ch
Hebammenpraxis Maam, Rosengasse 6, 4410 Liestal Tel 061 551 05 02 oder info@maam.ch
Yvonne Boutellier, 4133 Pratteln, Tel 079 783 11 86 oder hebammenpraxis-pratteln@bluewin.ch
Annina Born, 4410 Liestal, Tel 077 523 18 63 oder annina.born@breitband.ch
Beckenbodenbroschüren können an folgenden Orten bezogen werden:
Geschäftsstelle (Sprachen D, F, I, E)
Geburtshaus Matthea (Sprachen D, F, I, E)
Landhebammenpraxis Sissach (Sprachen D, F, I, E)
Hebammenpraxis Maam (nur D)
Inkonvenienzen Baselland
Untenstehend findet Ihr die Formulare für die Anmeldung der Inkonvenienzen.
Bitte verwendet ausschliesslich diese Formulare und beachtet unbedingt die Hinweise.
hebammen-antrag-inkonvenienzentschaedigung
Quartalsuebersicht_Inkonvenienzentschädigung_bl_2019
- Dazu werden die Anträge ausgefüllt und von der Wöchnerin unterschrieben. Zusätzlich muss eine Quartalsübersicht ausgefüllt werden (Excel-Tabelle) und zusammen mit den ausgefüllten Anträgen nach Abschluss des Quartals per Post zugestellt werden. Die Quartalsübersicht dient als Rechnung, die Anträge sind die Belege.
- Die Formulare sind wenn immer möglich elektronisch auszufüllen, das erspart mühsame Entzifferungsarbeit.
- Inkonvenienzen sind gemäss Verordnungstext innert 6 Monaten anzuzeigen. Diese Frist muss eingehalten werden
Wichtig: Wenn Inkonvenienzen fürs Wochenbett beantragt werden, darf von der Wöchnerin keine (private) Pikettentschädigung fürs Wochenbett verlangt werden! Wenn Inkonvenienzen für Hausgeburten beantragt werden, darf von der Gebärenden keine (private) Pikettentschädigung für die Geburt verlangt werden!
Wichtige Informationen Stand Inkonvenienzen Basel-Stadt
Seit dem 01.01.2021 werden im Kanton Basel-Stadt die gleich hohen Inkonvenienzentschädigungen wie im Kanton Baselland ausbezahlt. Ab dem 01.08.2021 werden die Inkonvenienzentschädigungen elektronisch abgerechnet, dafür muss für jede Klientin eine Exceltabelle (Ihr findet sie unter https://www.gesundheitsversorgung.bs.ch)ausgefüllt werden und anschliessend an spitalfinanzierung.baselstadt@hin.ch gesendet werden. Um den Datenschutz zu gewährleisten, solltet Ihr ebenfalls über eine HIN-verschlüsselte Email-Adresse verfügen.
Merkblatt: Berufs-Ausübungsbewilligung im Kanton BL
Das neue Merkblatt für die selbständige Berufsausübung für Hebammen im Kanton Baselland ist als Anhang 12 im Leitfaden verfügbar.
Infoblatt BAB 2025
Informationen zur Entschädigung koordinierender Leistungen bei komplexen Betreuungssituationen (Finanzierung durch Family Start Härtefallfonds)
…findet Ihr neu unter „Leitfaden und Handbuch Familystart“ beim Handbuch Familystart
Wichtige Informationen zu MRSA im ambulanten Wochenbett
mrsa_informationsschreiben-an-hebammen
bs_2016_merkblatt-mrsa-im-ambulanten-bereich-1
ksbl_2014_mrsa-austrittsinformationen_nachbetreuende-fachpersonen
