Aktuelles
Bezugsmöglichkeiten diverser Broschüren während der COVID-19 Pandemie
Folgende Broschüren können bezogen werden:
- Ernährung im 1. Lebensjahr (Sprachen D, F, I, E)
- Bewegungstipps für Kinder mit den Eltern 0-9 Monate (Sprachen: D bei allen Bezugsstellen/ F, I, E nur Geschäftsstelle und Matthea)
- Tipps für eine aktive Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt (Sprachen D, F, I, E)
- Schütteltrauma (nur D)
- Flyer der Mütter-/Väterberatung
Bezugsstellen:
Geschäftsstelle, 4425 Titterten, Tel 079 754 44 80 oder info@baslerhebamme.ch
Geburtshaus Mattea, Klybeckstrasse 64/70, 4057 Basel Tel 061 666 67 90 oder mail@matthea.ch
Hebammenpraxis Rundum, BKW-Strasse 14, 4242 Laufen Tel 079 899 06 63
Landhebammenpraxis Sissach, Neumattstrasse 6, 4450 Sissach Tel 079 615 71 03 oder burkhardt.barbara@bluewin.ch
Hebammenpraxis Maam, Rosengasse 6, 4410 Liestal Tel 061 551 05 02 oder info@maam.ch
Yvonne Boutellier, 4133 Pratteln, Tel 079 783 11 86 oder hebammenpraxis-pratteln@bluewin.ch
Annina Born, 4410 Liestal, Tel 077 523 18 63 oder annina.born@breitband.ch
Melanie Flückiger, 4142 Münchenstein, Tel 079 627 94 42 oder hebammelanie@bluewin.ch
Beckenbodenbroschüren können an folgenden Orten bezogen werden:
Geschäftsstelle (Sprachen D, F, I, E)
Geburtshaus Matthea (Sprachen D, F, I, E)
Landhebammenpraxis Sissach (Sprachen D, F, I, E)
Hebammenpraxis Maam (nur D)
Wichtige Informationen Stand Inkonvenienzen Baselland
Gerne informieren wir Euch über den aktuellen Stand (01.07.2019) beim Thema Hebammeninkonvenienzen BL.
Untenstehend findet Ihr die neusten Formulare für die Anmeldung der Inkonvenienzen.
Herr Nigg, der Abteilungsleiter Spitäler- und Therapieeinrichtungen, bittet ausschliesslich diese neuen Formulare zu verwenden und unbedingt die Hinweise zu beachten.
Antrag_Inkonvenienzentschädigung_bl_2019
Quartalsuebersicht_Inkonvenienzentschädigung_bl_2019
- Dazu werden wie bisher die Anträge ausgefüllt und von der Wöchnerin unterschrieben. Neu muss zusätzlich eine Quartalsübersicht ausgefüllt werden (Excel-Tabelle) und zusammen mit den ausgefüllten Anträgen nach Abschluss des Quartals per Post zugestellt werden. Die Quartalsübersicht dient als Rechnung, die Anträge sind die Belege.
- Die Formulare sind wenn immer möglich elektronisch auszufüllen, das erspart mühsame Entzifferungsarbeit.
- Inkonvenienzen sind gemäss Verordnungstext innert 6 Monaten anzuzeigen. Diese Frist muss eingehalten werden
Wichtige Informationen Stand Inkonvenienzen Basel-Stadt
Seit dem 01.01.2021 werden im Kanton Basel-Stadt die gleich hohen Inkonvenienzentschädigungen wie im Kanton Baselland ausbezahlt. Ab dem 01.08.2021 werden die Inkonvenienzentschädigungen elektronisch abgerechnet, dafür muss für jede Klientin eine Exceltabelle (Ihr findet sie unter https://www.gesundheitsversorgung.bs.ch)ausgefüllt werden und anschliessend an spitalfinanzierung.baselstadt@hin.ch gesendet werden. Um den Datenschutz zu gewährleisten, solltet Ihr ebenfalls über eine HIN-verschlüsselte Email-Adresse verfügen.
Merkblatt: Berufs-Ausübungsbewilligung im Kanton BL
Das neue Merkblatt für die selbständige Berufsausübung für Hebammen im Kanton Baselland ist als Anhang 12 im Leitfaden verfügbar.
Merkblatt fur Hebammen Amt für Gesundheit BL
Informationen zur Entschädigung koordinierender Leistungen bei komplexen Betreuungssituationen (Finanzierung durch Family Start Härtefallfonds)
…findet Ihr neu unter „Leitfaden und Handbuch Familystart“ beim Handbuch Familystart
Wichtige Informationen zu MRSA im ambulanten Wochenbett
mrsa_informationsschreiben-an-hebammen
bs_2016_merkblatt-mrsa-im-ambulanten-bereich-1
ksbl_2014_mrsa-austrittsinformationen_nachbetreuende-fachpersonen